Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2022

1.Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

2. Der Vermieter ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Er ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls er – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

3. Der Mieter hat die ihm überlassenen Leihgegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und soweit der Mietgegenstand einer besonderen Behandlung bedarf ( z.B. Betriebsanleitung), so verpflichtet sich der Mieter, den Leihgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes sicherstellen können. Die Leihgegenstände sind uns nach Beendigung der vereinbarten Leihzeit unverzüglich in einwandfreiem Zustand – wie übernommen – vollständig zurückzugeben.
Für fehlendes oder beschädigtes Leihmaterial haftet der Mieter ohne Verschuldensnachweis bis zur Rückgabe. Er hat dem Vermieter die Kosten der Reparatur oder, falls günstiger, die der Wiederbeschaffung zu ersetzen.

4. Gibt der Mieter die ihm überlassenen Leihgegenstände nicht bis zum vereinbarten Rückgabetag zurück, so hat er für jeden angefangenen Tag bis zur Rückgabe an den Vermieter Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Tagesmiete (im Falle einer pauschalen Preisfindung wird dieser Wert durch die Anzahl der Miettage errechnet) zu zahlen. Besteht für das Leihmaterial ein Anschlussverleih, ist der Vermieter berechtigt, dieses in Besitz zu nehmen. Evtl. Mehrkosten trägt der Mieter.

5. Der Mieter ist, wenn die schriftliche Zustimmung des Vermieters fehlt, nicht berechtigt, an den Leihgegenständen Veränderungen vorzunehmen. Eine Pfändung der Leihgegenstände und der vom Vermieter gelieferten Waren, sowie alle Eingriffe Dritter in sie, sind uns unverzüglich anzuzeigen bei Benennung des Dritten.

6. Die entliehenen Leihmaterialien sind gereinigt und sortiert zurückzugeben, andernfalls ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den Mehraufwand der Reinigung und/oder der Sortierung in Rechnung zu stellen. Wird Kommissionsware wie Getränke in Fässern oder Kisten o.ä. geliefert, kann eine Rücknahme dieser Waren nur erfolgen, wenn diese uneingeschränkt verkehrsfähig und nicht beschädigt ist und zum vereinbarten Termin zurückgegeben wird. Bei Terminüberschreitungen erlischt das Rückgaberecht des Kunden, die Ware wird gem. aktueller Preisliste abrechnet. Angebrochene Fässer werden dem Leergut zugerechnet; angefangene Kisten sind nicht rücknahmefähig. Die Handhabung der zurückgenommenen Getränke ist in unserem Kunden-Hinweis zur Getränkelieferung in Kommission geregelt.

7. Die Preisstellung erfolgt gemäß unserer aktuellen Preisliste.

8. Der Mieter hat die ihm überlassenen Leihgegenstände auf erkennbare Mängel zu untersuchen und unverzüglich bei Empfang geltend zu machen (z.B. durch Vermerk auf dem Lieferschein). Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Diese sind unverzüglich, jedoch spätestens nach 24 Stunden anzuzeigen. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Vermieters gehen, kann der Mieter Ersatz verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, Behandlung usw. beim Mieter entstehen, gehen zu dessen Lasten.

9. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Mängel an den leihweise überlassenen Gegenständen, sowie für die aus der leihweisen Überlassung und Nutzung evtl. entstehenden Personen- und/oder Sachschäden. Eine Haftung des Vermieters für Ansprüche aus fahrlässig begangener, unerlaubter Handlung ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Vermieter haftet auch nicht in Fällen höherer Gewalt.

10. Die ordnungsgemäße und vollständige Rückgabe der Leihgegenstände wird vom Vermieter auf dem Lieferschein vermerkt. Besteht die Entleihe aus einer Vielzahl von Einzelteilen und ist die Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, akzeptiert der Mieter, dass die endgültige Zählung und Schadensfeststellung erst in den Räumen des Vermieters stattfindet. Der Vermieter stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung in den Räumen des Vermieters keine Verluste erfolgen können. Versteckte Mängel und fehlende Zubehörteile können nachträglich noch in Rechnung gestellt werden.

11. Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung folgende Abstandssumme zzgl. der ges. MWSt. zu zahlen:
50% der Nettomiete, wenn die Kündigung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn erfolgt;
60% der Nettomiete, wenn die Kündigung ab dem 90. und zwischen dem 60. Tag vor Mietbeginn erfolgt;
70% der Nettomiete, wenn die Kündigung ab dem 60. und zwischen dem 30. Tag vor Mietbeginn erfolgt;
80% der Nettomiete, wenn die Kündigung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn erfolgt;

12. Die Auslieferung erfolgt ab Lager. Wünscht der Kunde Anlieferung durch den Vermieter/Lieferanten an eine vom Kunden anzugebende Anschrift, so kann der Vermieter dem Kunden die anfallenden Kosten in Rechnung stellen, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Der Kunde oder ein Vertreter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein, andernfalls werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Kunde die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an. Die Anlieferung des Mietgutes/der Ware erfolgt zu ebener Erde. Weitergehende Arbeiten sind gesondert zu vereinbaren. Ist Schank- bzw. Festmaterial im Mietgut, versteht sich der Mietpreis nur für die reine Gestellung der Mietsache, nicht jedoch deren verwendungsfertige Aufstellung am Lieferort, insbesondere nicht die Herstellung von Stromanschlüssen bzw. Wasserzu- und Abflussleitungen. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Anzeigepflicht gegenüber der Ordnungsbehörde vor Inbetriebnahme einer Getränkeschankanlage besteht, wenn diese zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken genutzt wird.

13. Ist eine Abholung durch den Vermieter vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut gereinigt, abholfertig und aufladebereit ab 08.00 h morgens zu ebener Erde bereitzustellen. Falls der Mieter oder sein Vertreter nicht bei Rücknahme anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter vom Vermieter übernommen. Die Beweislast der korrekten Rücklieferung geht dann zu Lasten des Mieters. Vorstehendes gilt entsprechend bei Warenlieferungen. Bei Selbstabholung durch den Mieter, hat dieser das Mietgut ordnungsgemäß in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren. Für das Leihgut bestehen seitens des Vermieters keine Einbruchdiebstahl- bzw. Diebstahlversicherung. Das Risiko trägt der Mieter. Ist Fest- oder Schankmaterial des Vermieters im Mietgut, darf dieses nur zum Verkauf oder Ausschank von Getränken verwendet werden, die der Vermieter geliefert hat. Sollte innerhalb von einer Woche vor der Abnahme des Schank- und/oder Festmaterials keine schriftliche Bestellung der Getränkemengen beim Vermieter eingegangen sein, behält sich dieser eine anderweitige Verwendung vor.

14. Rechnungen werden innerhalb 10 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Bei allen verspäteten Zahlungen sind wir berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung angenommen. Rechnungsbeträge unter EUR 400 sind bei Rechnungslegung/Ende der Mietzeit in bar oder per Kartenzahlung zu begleichen. Der Mieter kann gegen den Mietzins nicht aufrechnen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellten Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

15. Im Bedarfsfall wird der Vermieter vor Aushändigung des Mietgutes eine Kaution in angemessener Höhe beanspruchen. Die Kaution dient sowohl zur Sicherung des Verlust- und Beschädigungsrisikos als auch zur Deckung des Miet- und/oder Warenpreises. Die Kautionssumme wird baldmöglichst zurückerstattet sobald feststeht, dass die vom Kunden zu erbringende Leistung vollständig erbracht worden ist.

16. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises, sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. Die Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware und jegliches Leihmaterial in Besitz zu nehmen.

17. Wesentliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters, Zahlungsrückstände sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters berechtigen uns, vereinbarte Zahlungsziele – auch für künftige Leistungen – zu widerrufen oder vom Vertrag zurückzutreten. Werden Umstände bekannt, die darauf hinweisen, dass der Mieter unrichtige oder unvollständige Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

18. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. und firmeneigenes Gebrauchsmaterial sind unveräußerlich und werden nur leihweise gegen Pfandgeld überlassen. Mehrweggebinde sind in gleicher Art und Güte in der jeweils berechneten Menge zurückzugeben. Wir sind nicht verpflichtet, Leergut anzunehmen, dessen Rückgabe der Kunde nicht schuldet. Das Pfandgeld wird nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer/Mieter von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflasche nach Entleerung oder Gebrauch unverzüglich zurückzugeben. Nach 60 Tagen ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferdatum oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, erfolgt die Berechnung zum Wiederbeschaffungspreis.

19. Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir hin auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zur Geschäftsabwicklung gemäß BDSG.

20. Als Gerichtsstand wird zwischen den Parteien – soweit rechtlich möglich – Hamm/Westf. vereinbart. Es gilt ausnahmslos deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Karl Beuscher GmbH

Heinrich-Welken-Str. 21
Gewerbepark Rhynern
59069 Hamm

Tel.: 0 23 85 / 15 58
Fax: 0 23 85 / 34 69
info@beuscher-gmbh.de

Wir sind Mitglied im
ITRS

Karl Beuscher GmbH, 2025 © Alle Rechte vorbehalten.